Volltext
Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Voraussetzungen
Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Bis zu 3 Monaten
Fristen
Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.
Formulare
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Fachlich freigegeben am
Status Bibliothekseintrag
Zuständige Stelle
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 921207-0
Fax.: +49 221 921207-20
E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de
Ansprechpunkt
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 921207-0
Fax.: +49 221 921207-20
E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de