Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage anmelden

- Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen Entgegennahme

- jede Wasserversorgungsanlage und Nichttrinkwasseranlage muss angemeldet werden

- ebenfalls Änderungen an Anlage oder Inhaber oder Inhaberin

- keine Unterlagen notwendig

- Gebühren fallen nicht an

- Behörde meldet sich im Anschluss bezüglich Vor-Ort-Begehung

- zuständige Behörde: zuständiges Gesundheitsamt

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage verpflichtet, diese anzumelden.

Volltext

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.

Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.

Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.

  • Technische Pläne der Wasserversorgungsanlage oder der zu ändernden Teile
  • Unterlagen zu Schutzzonen bzw. der Umgebung
  • Nachweise über mikrobiologische und/oder chemische Prüfberichte/Untersuchungsergebnisse

Voraussetzungen

Betrieb / Inhaberschaft einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage

Verfahrensablauf

Sie melden Ihre Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an.

Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.

Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Wasserversorgungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden Sie hier:

Hinweise (Besonderheiten)

Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

Rechtsbehelf

Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

zuständige Stelle

Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

Health authorities of the districts and independent cities

Organy ds. zdrowia w okręgach i niezależnych miastach

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gesundheit

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370 Parchim, Stadt

Telefon: +49 3871 722-5300 (Herr Dr. Langer (FDL))
Telefon: +49 3871 722-5303 (Frau Schriefer (Vorzimmer))

E-Mail: gabriele.schriefer@kreis-lup.de
E-Mail: sebastian.langer@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr