- Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen (Waldfahrgenehmigung)
- zuständig: Forstamt; bei fortamtsübergreifenden Fahrgenehmigungen Landesforstanstalt M-V
Für das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen benötigen Sie eine Waldfahrgenehmigung.
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
zuständige Stelle
- Forstamt
- bei fortamtsübergreifenden Waldfahrgenehmigungen: Landesforstanstalt M-V