Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen

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Für das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen benötigen Sie eine Waldfahrgenehmigung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

- je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten

Verwaltungsgebühr: EUR 60,00

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.09.2024

Zuständige Stelle

  • Forstamt
  • bei fortamtsübergreifenden Waldfahrgenehmigungen: Landesforstanstalt M-V

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V

Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

E-Mail: zentrale@lfoa-mv.de
Webseite: Landesforst MV

Ansprechpartner:

Stefanie Wiedow
Position: Fachperson für Datenschutz