Waffenherstellung und/oder Waffenhandel (gewerbsmäßig): Stellvertretungserlaubnis beantragen

  • Der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Waffengewerbes durch einen Stellvertreter ist erlaubnisbedürftig.
  • Gleiches gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
  • Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt.
  • zuständige Stelle: richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland

Wenn Sie die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch einen Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertreterlaubnis.

Volltext

Wenn Sie die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch einen Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertreterlaubnis.

Die Stellvertretungserlaubnis wird der Erlaubnisinhaberin oder dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

  • Dokument tożsamości
  • Dowód wiedzy specjalistycznej
  • Dowód posiadania wiedzy specjalistycznej
  • Dowód założenia działalności gospodarczej i siedziby operacyjnej lub biznesowej
  • Kopia wydanego już pozwolenia na produkcję lub obrót bronią palną, jeśli dotyczy
  • Wyciąg z rejestru handlowego, jeśli dotyczy
  • Ausweisdokument
  • Nachweis der Fachkunde
  • Nachweis der Sachkunde
  • Nachweis zur Niederlassung und zu den Betriebs- beziehungsweise Geschäftsräumen
  • gegebenenfalls Abschrift bereits erteilter Waffenherstellungs/-handelserlaubnis
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Identity document
  • Proof of expertise
  • Proof of expertise
  • Proof of establishment and of the operating or business premises
  • Copy of any firearms manufacturing/trading license already issued, if applicable
  • Extract from the commercial register, if applicable

Voraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres der antragstellenden Personen und des Stellvertreters
  • Zuverlässigkeit sowohl der antragstellenden Person als auch des Stellvertreters
    • Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass die antragstellende Person und der Stellvertreter nicht vorbestraft sind.
  • persönliche Eignung der antragstellenden Person und des Stellvertreters
    • Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
  • Fachkunde des Stellvertreters bei gewerbsmäßigem Waffenhandel
    • Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen- und beschussrechtlichen Vorschriften, über Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition kann der Stellvertreter bei Bedarf durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erlangen.
    • Die Fachkunde gilt als gegeben, wenn der Stellvertreter die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt.
  • Nachweis eines Bedürfnisses
    • Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, beispielsweise als Waffenhersteller oder Waffenhändler ergeben.
  • Gewerbsmäßigkeit oder wirtschaftliche Unternehmung
    • Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Waffenherstellung oder der Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausgeübt werden.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  • D ie erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen.
  • Das Lebensalter, die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, die Sachkunde und das Bedürfnis werden geprüft.
  • D ie waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Stelle

Weapons authority

Władze ds. broni

Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Władze ds. broni

Weapons authority