Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen

Teaser

Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.

Volltext

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen

Voraussetzungen

Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Fristen

Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 1 Jahr

Fachlich freigegeben am

24.11.2022

Zuständige Stelle

die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung


19092 Putlitzer Straße 25
19370

Telefon: 03871 722-3020 (Herr Wornien (FGL))

E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Telefon: 03871 722-3025
Raum: 249 (PCH)
Herr Rainer Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Telefon: 03871 722-3041
Raum: 250 (PCH)
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Telefon: 03871 722-3024
Raum: 249 (PCH)