Teaser
Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.
Volltext
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 1 Jahr
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde