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Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen.
Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden (z.B. Ausstellung einer Bankvollmacht). Soweit im Betreuungsfall ein Bevollmächtigter eingesetzt ist und handeln kann, darf das Betreuungsgericht für die dem Bevollmächtigten übertragenen Aufgaben in der Regel keinen Betreuer bestellen.
Mithilfe der Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise
- wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
- welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
- ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
- welche medizinische Behandlung Sie im Falle einer schweren Krankheit wünschen oder ablehnen und
- welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.
Nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einschließlich entsprechender Muster finden Sie in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium der Justiz eine ausführliche Broschüre zum "Betreuungsrecht" mit einem Schwerpunkt zur Vorsorgevollmacht an.
Broschüre "Das Betreuungsrecht"
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"Betreuungsrecht"
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Fachlich freigegeben durch
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern