Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung

Volltext

Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen.

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden (z.B. Ausstellung einer Bankvollmacht). Soweit im Betreuungsfall ein Bevollmächtigter eingesetzt ist und handeln kann, darf das Betreuungsgericht für die dem Bevollmächtigten übertragenen Aufgaben in der Regel keinen Betreuer bestellen.

Mithilfe der Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise

  • wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
  • welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
  • ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
  • welche medizinische Behandlung Sie im Falle einer schweren Krankheit wünschen oder ablehnen und
  • welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einschließlich entsprechender Muster finden Sie in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium der Justiz eine ausführliche Broschüre zum "Betreuungsrecht" mit einem Schwerpunkt zur Vorsorgevollmacht an.

Broschüre "Das Betreuungsrecht"
Defekter Link wurden korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425

"Betreuungsrecht"
Defekter Link wurden korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425

Bundesverband der Berufsbetreuer

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.01.2011

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

FG Sozialpsychatrischer Dienst

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5351 (Herr Schmidt (FGL))

E-Mail: marko.schmidt@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Altenburg
Position: SB Betreuungsbehörde
Telefon: 03871 722-5340
Raum: C123 (LWL)
Frau Juliane Graap
Position: SB Betreuungsbehörde
Telefon: 03871 722-5341
Raum: C124 (LWL)
Frau Dorett Haselhan
Position: SB Betreuungsbehörde Ludwigslust
Telefon: 03871 722-5342
Raum: C127 (LWL)
Frau Yvonne Papke
Position: SB Betreuungsbehörde
Telefon: 03871 722-5343
Raum: C127 (LWL)
Frau Carina Behrens
Position: SB Betreuungsbehörde
Telefon: 03871 722-5347
Raum: 620 (PCH)
Frau Isabel Genkel
Position: SB Betreuungsbehörde
Telefon: 03871 722-5345
Raum: 627 (PCH)
Frau Juliane Berg
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5346
Raum: 627 (PCH)
Frau Melanie Garg
Position: SB Betreuungsbehörde
Telefon: 03871 722-5349
Raum: 620 (PCH)