- Verwendung eines Wappens/Logos beantragen
- Die Verwendung eines Wappens/Logos ist nur mit Erlaubnis von zuständiger Stelle möglich.
- formloser Antrag ausreichend.
- Für kommunale Wappen/Logos ist jede Kommune für das eigene Wappen/Logo zuständig. Eventuell bereits in Satzung Regelungen zur Verwendung getroffen, dann formloser Antrag ggf. entbehrlich.
Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Volltext
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Handlungsgrundlage(n)
kommunale Satzung
zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.