Verwaltungsleistung als Einheitlicher Ansprechpartner der IHK

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Wenn Sie als Unternehmer/-in bzw. Unternehmensgründer/in oder als Freiberufler/-in aus allen den Bereichen der Wirtschaft Hilfe bei Behördengängen benötigen, weil Sie z. B. ein mitunter aufwändiges und kompliziertes Verfahren wie die Gründung einer Niederlassung anstreben, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine einheitliche Stelle wie beispielsweise einen sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner" zu wenden. Einheitliche Stellen stellen Ihnen bedarfsgerecht die nötigen Antragsformulare bereit, versorgen Sie mit Informationen über die jeweiligen Verwaltungsverfahren, prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie den zuständigen Behörden zu. Der Service richtet sich an Interessenten aus Deutschland aber auch insbesondere an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen aus den Mitgliedstaaten.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Einheitlicher Ansprechpartner

Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 0385 51030
Telefon: 0385 5103111 (Direkt-Hotline)
Telefax: 0385 5103999

E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Webseite: https://www.ihk.de/schwerin/

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 18:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

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Adresse:

Einheitlicher Ansprechpartner

Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 0381 3380
Telefax: 0381 338617

E-Mail: info@rostock.ihk.de
Webseite: https://www.ihk.de/rostock/

Öffnungszeiten:

Montag 07:00 - 18:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 15:00 Uhr