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Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben.
Volltext
Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsvermittler-Erlaubnis
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 45,00 Euro.
Formulare
IHK Neubrandenburg Eintragung juristische Person
IHK Neubrandenburg Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
IHK Neubrandenburg Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
IHK Neubrandenburg Beiblatt juristische Person
IHK Neubrandenburg Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
IHK zu Rostock Eintragung juristische Person
defekter Link wurde ausgetauscht
IHK zu Rostock Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
Defekter Link wurde ausgetauscht
IHK zu Rostock Beiblatt juristische Person
defekter Link wurde ausgetauscht
IHK zu Rostock Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
defekter Link wurde ausgetauscht
IHK zu Schwerin Eintragung juristische Person
defekter Link wurde ausgetauscht
IHK zu Schwerin Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
IHK zu Schwerin Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
defekter Link wurde ausgetauscht
IHK zu Schwerin Beiblatt juristische Person
IHK zu Schwerin Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg