Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen
  • Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen werden geprüft und der Unterhalt festgelegt

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

Volltext

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

In diesem Rahmen werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geprüft und der Unterhalt festgelegt. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann im Jugendamt beurkundet werden (= Unterhaltstitel).

Zur Beurkundung muss der Unterhaltspflichtige vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
  • Bei Abänderungsbeurkundungen: letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)

Voraussetzungen

Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben:

bei minderjährigen Kindern:

  • der allein sorgeberechtigte Elternteil
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem
    das/die Kind(er) lebt(en)

bei volljährigen Kindern:

  • das volljährige Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn es sich in Schul - oder Berufsausbildung befindet bzw. ein Studium absolviert

zuständige Stelle

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Unterhaltsangelegenheiten

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-5107 (Frau Lischke (FGL))

E-Mail: klischke@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr