Verkehrszeichen: Entfernung vorschlagen

  • Verkehrszeichen Entfernung
  • Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) regeln den Verkehr
  • Verkehrszeichen sind zum Beispiel:
    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln
  • Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten
  • Anlass für Aufstellung eines VZ oder einer VE kann entfallen
  • Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge zur Aufhebung einreichen
  • Vorschlag sollte begründet werden
  • zuständig: zuständige Straßenverkehrsbehörde

Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.

Volltext

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Ampeln

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Poller und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • die Verkehrsführung geändert wurde
  • sich Verkehrszeichen widersprechen
  • Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
  • ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt

Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

zuständige Stelle

District administrators, mayors of the independent and large district towns and the mayors of Güstrow, Neustrelitz, Parchim and Waren as the responsible road traffic authorities

Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Bürgermeister von Güstrow, Neustrelitz, Parchim und Waren als zuständige Straßenverkehrsbehörde

Właściwymi organami ds. ruchu drogowego w Meklemburgii-Pomorzu Przednim są

  • powiaty,
  • samodzielne miasta,
  • duże miasta należące do powiatu oraz
  • i samodzielne gminy.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Straßenverkehr

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-3310 (Frau Sternberg (FGL))

E-Mail: johanna.sternberg@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr