Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.
Volltext
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen- oder Wahlgrabstätten.
Handlungsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Verfahrensablauf
Das Nutzungsrecht beginnt spätesten mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.