Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden

  • Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanalagen und Nassabschneidern Meldung bei Überschreitung der Maßnahmenwerte oder bei Störung des Betriebs
  • Überschreitung von Maßnahmenwerten für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden

Überschreitung von Maßnahmenwerten für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser müssen Sie der zuständigen Behörde melden!

Volltext

Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 der 42. BImSchV und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 der 42. BImSchV zu informieren, wenn bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung der in Anlage 1 der 42. BImSchV genannten Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser festgestellt wird. Die zuständige Behörde nimmt die Information entgegen und prüft die von Ihnen veranlassten Maßnahmen. Ggf. nimmt die Behörde auch Kontakt mit Ihnen auf.

Verfahrensablauf

Die Informationspflicht erfolgt über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“ - .

Um über die Überschreitung eines Maßnahmenwertes zu informieren, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Einstellung der Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage, kann eine Information erfolgen

Unter nachfolgender Seite finden Sie Hinweise zur Anmeldung und Registrierung.

Formulare

Die Information erfolgt elektronisch über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

Ist die Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig?

  • bei "Ja" klicken Sie auf " Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) "
  • bei "Nein" klicken Sie auf " Weiter mit der Unteren Immissionsschutzbehörde "

Czy zakład wymaga zezwolenia zgodnie z federalną ustawą o kontroli imisji (BImSchG)?

  • Jeśli "Tak", kliknij "Kontynuuj w Państwowym Urzędzie ds. Rolnictwa i Środowiska (StALU) ".
  • Jeśli "Nie", kliknij "Kontynuuj z Niższym Urzędem Kontroli Imisji ".

Does the plant require a permit under the Federal Immission Control Act (BImSchG)?

  • if "Yes", click on "Continue with the State Office for Agriculture and the Environment (StALU) "
  • if "No", click on "Continue with the Lower Immission Control Authority "

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Abteilung Abt. 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Webseite: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Ansprechpartner:

Dr. Ulrike Henkel
Position: Abteilungsleitung