unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

Die Berichtigung personenbezogener Daten kann von der betroffenen Person bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden.

Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

Volltext

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. 
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

Verfahrensablauf

Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

Formulare

keine

zuständige Stelle

Meldebehörden

Ansprechpunkt

Die zuständigen Meldebehörden. 

In Mecklenburg-Vorpommern sind dies die Ämter, amtsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städte und kreisfreien Städte.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Einwohnermeldeamt / Fischereiangelegenheiten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag
08.00 - 13.00 Uhr

Dienstag
08.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 - 13.00 Uhr

Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr