Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen- Anzeige Unfall oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
- Unfälle oder Betriebsstörungen müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden
- Ebenso müssen Krankheits- oder Todesfälle mitgeteilt werden
- Wurde die Anzeige einer anderen Behörde mitgeteilt, kann diese Anzeige hochgeladen werden
- Mitteilung per Mail oder postalisch
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung bzw. Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Volltext
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und To-desfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.
Handlungsgrundlage(n)
§18 Absatz 1 der GefStoffV
Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Verfahrensablauf
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
Formulare
- Dostępne formularze/usługi online: Nie
- Wymagany formularz pisemny: Nie
- Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
- Konieczność osobistego stawiennictwa: Nie
- Forms/online services available: No
- Written form required: No
- Informal application possible: Yes
- Personal appearance necessary: No
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
zuständige Stelle
Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport