Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen- Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
- Unfälle oder Betriebsstörungen sowie Krankheits- oder Todesfälle, die in Zusammenhang mit Gefahrstoffen im Unternehmen aufgetreten sind, müssen der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden
- wurde die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt, kann die Anzeige in Kopie hochgeladen werden
- Mitteilung per E-Mail oder postalisch
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Volltext
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
Formulare
- Dostępne formularze/usługi online: Nie
- Wymagany formularz pisemny: Nie
- Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
- Konieczność osobistego stawiennictwa: Nie
- Forms/online services available: No
- Written form required: No
- Informal application possible: Yes
- Personal appearance necessary: No
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein