Volltext
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie werden dabei unterstützt und beraten eine Vaterschafts-Feststellung zu beantragen sowie bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Der Beistand hilft die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes einzufordern, die auf der Grundlage der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden. Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
- Nachweis der Vaterschaftsfeststellung (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist minderjährig
- schriftlicher Antrag
Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
zuständige Stelle
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.