- Übernahme hoheitlicher Vermessungen in das Liegenschaftskataster
- Erstellen von Vermessungsschriften
- Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten
- Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters nach Abschluss für die Eigentümer
- Kostenpflicht
- Zuständig: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.
Volltext
Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.
Auftraggeber der Vermessungsstellen erhalten nach Vorliegen der Vermessungsschriften der jeweiligen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten. Mit Abschluss der Tätigkeiten erhalten die Eigentümer Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Aktenzeichen, wenn vorhanden
weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
zuständige Stelle
The district of Ludwigslust-Parchim cooperates with the affairs of the state capital Schwerin.
The employees of the Ludwigslust-Parchim district are therefore at your disposal for your request.
The district Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in cooperation.
Thus, the employees of the district Ludwigslust-Parchim are at your disposal for your concerns.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.