Übernachtungssteuer bezahlen

Eine Gemeinde kann eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erheben.

Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.

Volltext

Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.

Verfahrensablauf

Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

Rechtsbehelf

Hinsichtlich des Heranziehungsbescheides zur Übernachtungssteuer steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

zuständige Stelle

Ihre zuständige Gemeinde

Ansprechpunkt

Ihre zuständige Gemeinde

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Steuern

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag
geschlossen

Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch
09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.