- Todesbescheinigung einreichen
- Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit
- Bei Unvollständigkeit oder bei Fehlern muss der verantwortliche Arzt oder die verantwortliche Ärztin die Todesbescheinigung vervollständigen oder korrigieren
- 30 Jahre Aufbewahrung der Todesbescheinigung
- zuständig: Gesundheitsamt
Als Arzt und Ärztin sind Sie dafür verantwortlich eine vollständig und richtig ausgefüllte Todesbescheinigung einzureichen. Diese wird durch das Gesundheitsamt geprüft und für 30 Jahre aufbewahrt.
Volltext
Nachdem die Leichenschau abgeschlossen ist, müssen Sie als Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung beim Gesundheitsamt einreichen.
Dieses überprüft die Todesbescheinigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wird eine Unvollständigkeit oder fehlerhafte Eintragung festgestellt, sind Sie nach Aufforderung dazu verpflichtet, die lückenhafte Todesbescheinigung zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Das Gesundheitsamt bewahrt die vollständige und richtig ausgefüllte Todesbescheinigung 30 Jahre auf.
- Ausgefüllte Todesbescheinigung
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die Todesbescheinigung einreichen, wird diese von dem zuständigen Gesundheitsamt auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Wenn diese lückenhaft oder fehlerhaft ist, werden Sie zur Vervollständigung oder Korrektur der Todesbescheinigung aufgefordert. Für den Fall, dass Ihnen benötigte Informationen für das vollständige Ausfüllen der Todesbescheinigung fehlen, stellen Sie zunächst eine Bescheinigung über die Feststellung des Todes aus. Das vollständige Ausstellen der Todesbescheinigung holen Sie unverzüglich nach.
Wenn es notwendig ist, eine Obduktion durchzuführen, reichen Sie einen Obduktionsschein zusammen mit der Todesbescheinigung bei dem zuständigen Gesundheitsamt ein.
Die vollständige und richtige Todesbescheinigung wird vom Gesundheitsamt für 30 Jahre aufbewahrt.
zuständige Stelle
das für den Sterbeort zuständige Gesundheitsamt