- Tierquälerei Verfolgung
- Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
- Verstöße werden in diesem Zusammenhang als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt und mit Bußgeldern, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.
- Sollten in diesem Zusammenhang Verstöße festgestellt werden, sind diese bei dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei anzuzeigen.
-
Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Anzeige beschrieben werden, desto leichter gestaltet sich die anschließende Arbeit der Untersuchungsbehörden. Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten daher möglichst folgende Punkte angegeben werden:
- Name und vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der anzeigenden Person (bleibt auf Wunsch anonym)
- Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist)
- Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Sachliche und tatsachengetreue Schilderung der Details.
- Es sollten keine wichtigen Fakten weggelassen werden - aber auch nichts erfunden werden.
- Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
- Vermerk wichtiger Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit.
- Anfertigen von Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind, sind sehr hilfreich.
- Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.
- Die Zuständigkeit ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Grundsätzlich kann jeder Verstoß bei dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, welches das weitere Vorgehen initiiert. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit handelt das Veterinäramt in eigener Zuständigkeit, im Falle einer Straftat wird der Fall an die Polizei und die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Veterinäramt übernimmt in diesem Fall die Rolle des Ermittlungsgehilfen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Tierschutzrechtliche Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt. Hinweise auf Tierquälerei oder Tiermisshandlung sind der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Volltext
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Verstöße werden in diesem Zusammenhang als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt und mit Bußgeldern, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.
Sollten in diesem Zusammenhang Verstöße festgestellt werden, sind diese bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt oder Polizei) anzuzeigen.
Die Zuständigkeit ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Grundsätzlich kann jeder Verstoß bei dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, welches das weitere Vorgehen initiiert. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit handelt das Veterinäramt in eigener Zuständigkeit, im Falle einer Straftat wird der Fall an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Veterinäramt übernimmt in diesem Fall die Rolle des Ermittlungsgehilfen.
Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Anzeige beschrieben werden, desto leichter gestaltet sich die anschließende Arbeit der Untersuchungsbehörden. Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten daher möglichst folgende Punkte angegeben werden:
- Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (bleibt auf Wunsch anonym)
- Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist)
- Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Schildern Sie die Details sachlich und tatsachengetreu.
- Lassen Sie keine wichtigen Fakten weg - erfinden aber bitte auch nichts dazu.
- Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
- Vermerken Sie wichtige Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit.
Fertigen Sie gegebenenfalls Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind.
Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.
Voraussetzungen
- Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Verfahrensablauf
- Sie erstatten eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.
- Der Sachverhalt wird geprüft (ggf. durch eine Vorortkontrolle) und es werden gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (zum Beispiel lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.
zuständige Stelle
- Das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich der Verstoß stattgefunden hat
- Bei Strafanzeige: Polizei