Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen- Erweierung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
- Anzeigepflicht: mindestens ein Monat im Voraus
- dauerhafte Errichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tagen im Jahr
- Tierhaltung außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
- Einhaltung von Arten- und Naturschutz
- zuständig: untere Naturschutzbehörde
Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
Volltext
Bevor Sie mit der Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.
- Anzeige der Erweiterung oder wesentlichen Änderung
- ggf. Lageplan
- ggf. Fotos vom Tiergehege und sonstigen Einrichtungen
Verfahrensablauf
Zeigen Sie die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.
Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.
zuständige Stelle
untere Naturschutzbehörde
- der Landkreise und kreisfreien Städte
- of the districts and independent cities
- dzielnic i niezależnych miast
Ansprechpunkt
untere Naturschutzbehörde