- Anlage zur Betankung von Kraftfahrzeugen (Tankstelle) Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme
- Tankstellen sind vor der Inbetriebnahme vom Betreiber bei der zuständigen Behörde anzuzeigen
- zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde
- zuständig in Mecklenburg-Vorpommern: Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
- Responsible in Mecklenburg-Western Pomerania: Immission control authorities of the districts, independent cities and large towns belonging to the district
- Odpowiedzialny w Meklemburgii-Pomorzu Przednim: organy kontroli emisji w okręgach, niezależnych miastach i dużych miastach należących do okręgu
Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Volltext
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Ausgefüllte Anzeige
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an
Formulare
Forms available: No
Written form required: No
Informal application possible: Yes
Personal appearance necessary: No
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Dostępne formularze: Nie
Wymagany formularz pisemny: Nie
Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
Wymagane osobiste stawiennictwo: Nie
Hinweise (Besonderheiten)
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
zuständige Stelle
Immission control authorities of the districts, independent cities and large cities belonging to districts
Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Organy kontroli emisji w okręgach, niezależnych miastach i dużych miastach należących do okręgu