Studienbeitrag bezahlen

Volltext

An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einzelne Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden, indem sie allgemeine Studiengebühren beziehungsweise Studienbeiträge erheben. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit von den Studierenden an den staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren erhoben.

Für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen können die Hochschulen angemessene Gebühren, Beiträge oder Entgelte erheben. Ob und in welcher Höhe diese erhoben werden, erfragen Sie bei der jeweiligen Hochschule.

Für die Studierendenschaften der Hochschulen und für die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern werden Studierendenbeiträge erhoben. Die Höhe des Beiträge ("Semesterbeitrag") werden in den jeweiligen Beitragsordnungen geregelt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

10.02.2015

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Hochschule für Musik und Theater Rostock

Beim St.-Katharinenstift 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 5108-0

Webseite: https://www.hmt-rostock.de/

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Adresse:

Hochschule Neubrandenburg

Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Telefon: +49 395 5693-0

Webseite: Hochschule Neubrandenburg

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Adresse:

Hochschule Stralsund

Zur Schwedenschanze 15
18435

Telefon: +49 3831 455

Webseite: Hochschule Stralsund

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Adresse:

Hochschule Wismar

Philipp-Müller-Straße 14
23966

Telefon: +49 3841 753-0

Webseite: Hochschule Wismar

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Adresse:

Universität Greifswald

Domstraße 11
17489

Telefon: +49 3834 420-0

Webseite: Universität Greifswald

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Adresse:

Universität Rostock

Universitätsplatz 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: +49 381 498-1000

E-Mail: pressestelle@uni-rostock.de
Webseite: Universität Rostock