Volltext
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einzelne Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden, indem sie allgemeine Studiengebühren beziehungsweise Studienbeiträge erheben. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit von den Studierenden an den staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren erhoben.
Für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen können die Hochschulen angemessene Gebühren, Beiträge oder Entgelte erheben. Ob und in welcher Höhe diese erhoben werden, erfragen Sie bei der jeweiligen Hochschule.
Für die Studierendenschaften der Hochschulen und für die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern werden Studierendenbeiträge erhoben. Die Höhe des Beiträge ("Semesterbeitrag") werden in den jeweiligen Beitragsordnungen geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern