Volltext
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung.
Verwarnungsgeld
:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld festlegen.
Bußgeld
:
Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde; bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit werden zwei Punkte und bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit wird ein Punkt eingetragen.
keine
Voraussetzungen
Feststellung der Ordnungswidrigkeit
Verfahrensablauf
Verwarnung/Anhörung
Bußgeldbescheid
Einspruch
Verfahren der Staatsanwaltschaft
Urteil des Amtsrichters in Strafsachen
- Strafsachen entscheidet die Staatsanwaltschaft
- Criminal cases are decided by the public prosecutor's office
- Criminal cases are decided by the Public Prosecutor's Office
Formulare
keine
weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Kraftfahrt-Bundesamtes.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
- Nichtbezahlte Verwarngelder und Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich der Polizei werden durch den Landkreis bearbeiten
Zahlung:
- Per Überweisung oder aber an den Kassenautomaten (Dienstgebäude Ludwigslust, Parchim)
- Ratenzahlung möglich mit schriftlichen Antrag an Bußgeldstelle
- Unpaid warning fees and traffic regulations in the area of fines of the police are processed by the district
payment:
- By bank transfer or at the cash machines (Ludwigslust, Parchim)
- Payment of instalments possible with written request to the fine office
- Unpaid warning fines and traffic infractions in the police fine area will be processed by the county
Payment:
- By bank transfer or else at the automatic pay stations (service buildings Ludwigslust, Parchim).
- Payment in installments is possible with a written request to the fine office.
zuständige Stelle
Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
Ausnahme:
Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken": die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden.