Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung

Volltext

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung. 

Verwarnungsgeld:

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld festlegen.

Bußgeld:

Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das  Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde; bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit werden zwei Punkte und bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit wird ein Punkt eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Feststellung der Ordnungswidrigkeit

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.

Verfahrensablauf

Verwarnung/Anhörung
Bußgeldbescheid
Einspruch
Verfahren der Staatsanwaltschaft
Urteil des Amtsrichters in Strafsachen

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, abhängig von der Art und Feststellung der Zuwiderhandlung (Auswertung bildgebender Verfahren ist langwieriger als eine Verwarnung im Rahmen einer polizeilichen Anhaltekontrolle)

Fristen

  • für die Annahme des Verwarngeldangebotes durch Zahlung: in der Regel eine Woche (§ 56 Abs. 2 OWiG)
  • für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: zwei Wochen nach Zustellung

Formulare

keine

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Kraftfahrt-Bundesamtes.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.08.2021

Zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte

Ausnahme:
Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken": die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

  • Mindestens 28,50 Euro (je nach Höhe der Geldbuße)

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

  • Strafsachen entscheidet die Staatsanwaltschaft

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

  • Nichtbezahlte Verwarngelder und Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich der Polizei werden durch den Landkreis bearbeiten

Zahlung:

  • Per Überweisung oder aber an den Kassenautomaten (Dienstgebäude Ludwigslust, Parchim)
  • Ratenzahlung möglich mit schriftlichen Antrag an Bußgeldstelle

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Verkehrsüberwachung

Putlitzer Straße 25
19370
19370

Telefon: +49 3871 722-3700 (Frau Davids (FDL))
Telefon: 03871 722-3701 (N. N.)

E-Mail: adavids@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Häring
Position: SB Verkehrsordnungswidrigkeiten / stellvertret. Leiterin
Telefon: 03871 722-3702
Raum: 440 (PCH)
Frau Schulz
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3704
Raum: 438 (PCH)
Frau Brennicke
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3705
Raum: 438 (PCH)
Frau Herrmann
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3706
Raum: 438 (PCH)
Frau Seidel
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-3703
Raum: 443 (PCH)
Herr Thomas Ufert
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-3719
Raum: 447 (PCH)
Frau Dehmel
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3715
Raum: 451 (PCH)
Frau Müller
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3716
Raum: 447 (PCH)
Herr Hochleiter
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3717
Raum: 447 (PCH)
Frau Laesch
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3718
Raum: 448 (PCH)
Frau Fengler
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3720
Raum: 449 (PCH)
Frau Günther
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3721
Raum: 449 (PCH)
Frau Kröger
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3722
Raum: 450 (PCH)
Herr Rautenberg
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3723
Raum: 449 (PCH)
Frau Hehr
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3725
Raum: 446 (PCH)
Frau Haase
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3727
Raum: 452 (PCH)
Frau Tack
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3728
Raum: 435 (PCH)
Herr Fischer
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3729
Raum: 434 (PCH)
Frau Scheel
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 03871 722-3730
Raum: 452 (PCH)
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz