Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung

Volltext

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung. 

Verwarnungsgeld :

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld festlegen.

Bußgeld :

Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das  Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde; bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit werden zwei Punkte und bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit wird ein Punkt eingetragen.

keine

Voraussetzungen

Feststellung der Ordnungswidrigkeit

Verfahrensablauf

Verwarnung/Anhörung
Bußgeldbescheid
Einspruch
Verfahren der Staatsanwaltschaft
Urteil des Amtsrichters in Strafsachen

  • Strafsachen entscheidet die Staatsanwaltschaft
  • Criminal cases are decided by the public prosecutor's office
  • Criminal cases are decided by the Public Prosecutor's Office

Formulare

keine

weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Kraftfahrt-Bundesamtes.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

  • Nichtbezahlte Verwarngelder und Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich der Polizei werden durch den Landkreis bearbeiten

Zahlung:

  • Per Überweisung oder aber an den Kassenautomaten (Dienstgebäude Ludwigslust, Parchim)
  • Ratenzahlung möglich mit schriftlichen Antrag an Bußgeldstelle
  • Unpaid warning fees and traffic regulations in the area of fines of the police are processed by the district

payment:

  • By bank transfer or at the cash machines (Ludwigslust, Parchim)
  • Payment of instalments possible with written request to the fine office
  • Unpaid warning fines and traffic infractions in the police fine area will be processed by the county

Payment:

  • By bank transfer or else at the automatic pay stations (service buildings Ludwigslust, Parchim).
  • Payment in installments is possible with a written request to the fine office.

zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte

Ausnahme:
Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken": die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Verkehrsüberwachung

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt
19370 Parchim, Stadt

Telefon: +49 3871 722-3700 (Frau Davids (FDL))
Telefon: 03871 722-3701 (N. N.)

E-Mail: adavids@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr