Volltext
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Fristen
keine
Formulare
nicht erforderlich
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Ansprechpunkt
abhängig von der Organisationsstruktur