Störfallrelevanter Betriebsbereich: störfallrelevante Änderung melden

  • Störfallrelevanter Betriebsbereich, Anzeige zur störfallrelevanten Änderung, Entgegennahme
  • Anzeige ist erforderlich, wenn der Betriebsbereich oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert wurden
  • Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Angaben im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt wurden
  • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde
  • zuständig in Mecklenburg-Vorpommern: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5
  • Odpowiedzialny w Meklemburgii-Pomorzu Przednim: Krajowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), Departamenty 5
  • Responsible in Mecklenburg-Western Pomerania: State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Departments 5

Sie haben einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.         

Eine gesonderte Anzeige müssen Sie nicht vornehmen, wenn Sie die Angaben bereits in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren gemacht haben.

Vollständige Anzeige: Ihre Anzeige muss konkrete Angaben zur erfolgten störfallrelevanten Änderung enthalten.

Voraussetzungen

Sie haben eine störfallrelevante Änderung in einem Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder an einer Anlage des Betriebsbereichs vorgenommen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Formulare

Forms available: No
Written form required: Yes
Informal application possible: Yes
Personal appearance necessary: No

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Dostępne formularze: Nie
Wymagany formularz pisemny: Tak
Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
Wymagane osobiste stawiennictwo: Nie

Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine vorgenommene störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs oder einer Anlage im Betriebsbereich nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

zuständige Stelle

Państwowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), Departamenty 5

State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Departments 5

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Abteilung Abt. 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Webseite: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Ansprechpartner:

Dr. Ulrike Henkel
Position: Abteilungsleitung