Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

Standplatzgenehmigung für Märkte

Volltext

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

  • Antrag an die zuständige Stelle
  • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.

zuständige Stelle

  • Ämter
  • amtsfreie Gemeinden
  • kreisfreie Städte

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch
09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
 

Einwohnermeldeamt:

Montag
08.00 bis 13.00 Uhr

Dienstag:
08.00 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 13.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 13.00 Uhr
 

Standesamt & Urkundenstelle:

Dienstag - Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.