- Sperrmüll Abholung Anmeldung
- Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben
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Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, zum Beispiel
- Sammlungen im Bringsystem (Abgabe an den Wertstoffhöfen)
- Sammlungen im Holsystem (Straßensammlungen oder direkte Abholung bei privaten Haushalten)
- zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Sie können die Abholung von Sperrmüll aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Volltext
Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb im Landkreis Ludwigslust-Parchim, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung anzumelden.
Darüber hinaus wird bei Bedarf z.B. für Haushaltsauflösungen oder Umzüge die Möglichkeit angeboten, einen Container für Sperrmüll, Haushalts- und Elektro-Schrott zu bestellen. Für die Gestellung des Containers wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Der Sperrmüllcontainer ist selbst zu befüllen.
Der Container darf mit folgenden Abfällen gefüllt werden:
- Schränke, Regale, Sofas, Tische, Stühle, Sessel, Beten, Matratzen, Gartenmöbel…
- Teppiche, PVC- u. textile Fußbodenbeläge
- Lampen, Spiegel, Bilderrahmen, Innenrollos, Bügelbretter, Federbetten…
- Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug, sperrige Kunststoffbehälter, Regentonne…
- Gasherd, Grill, Wäscheständer, Metallregal, Eimer, Fahrradrahmen, Kochtöpfe, Schubkarre, Rasenmäher, Werkzeuge und Gartengeräte aus Metall…
- Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Elektroherde und Backöfen, Fernseher, Radio, Computer, Laptop, Telefon, Staubsauger, Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Bügeleisen…
Bitte beachten Sie, dass Kühlgeräte, Waschmaschinen, Haushalts- und Elektronikschrott zuletzt in den Container verbracht werden, damit diese Gegenstände später heraus sortiert werden können.
Der Container darf mit folgenden Abfällen n i c h t befüllt werden:
- Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcke und Kartons verpackt, Bau- und Renovierungsabfälle: z.B. Steine, Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen, Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Laminat , Vinyl-Boden und Parkett, Dusch- u. Badewannen, Wasch- u. WC-Becken, Dachrinnen, Zäune und Pergola, Teichfolien u.-wannen, Tierställe, Gartenhäuschen, Tapeten, Abdeckfolien…
- Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen
- Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter
- Hausmüll, Alttextilien, Geschirr
- kompostierbare Abfälle
- schadstoffhaltige Abfälle
- Lithium-Batterien/Akkus bzw. Elektroaltgeräte die Lithium-Batterien/Akkus enthalten.
- Leuchtstoffröhren
Handlungsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Spezieller Hinweis für Ludwigslust-Parchim
Die Satzung finden Sie auf der Seite der Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim AöR
Container - Aufstellen im öffentlichen Raum
- Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis
Erklärung: Sofern der Container auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bzw. auf öffentlichem Grund aufgestellt werden soll, benötigen Sie hierfür eine Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis. Die Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis erteilt in der Regel die zuständige Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie können uns die Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis während der Online-Antragstellung direkt hochladen. Alternativ können Sie uns rechtzeitig eine Kopie per E-Mail übermitteln.
Voraussetzungen
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
- die Abfallgebühren und den
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
W Meklemburgii-Pomorzu Przednim organami publicznymi odpowiedzialnymi za gospodarkę odpadami są powiaty i niezależne miasta.
In Mecklenburg-Vorpommern, the public waste management authorities are the districts and independent towns.