Sonn-/Feiertags- oder Nachtarbeit - Ausnahmegenehmigung nach BImSchV beantragen

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Wenn Sie während der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe unvermeidbare gewerbliche Bauarbeiten durchführen müssen, dann können Sie gegebenenfalls auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten. 

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V