Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen- Bebauungsplan Aufstellung
- Öffentlichkeit, also Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, kann sich zu laufenden Bebauungsplanverfahren äußern und dazu Stellung nehmen; in Form von Einwendungen
- Beteiligung kann persönlich, online, schriftlich oder per Mail erfolgen.
- Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei Betroffenheit von der zuständigen Behörde aufgefordert, zu laufenden Bebauungsplanverfahren Stellung zu nehmen.
- Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange können online oder per Post eingereicht werden.
-
ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
-
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
- zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
- Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft Baurecht.
- Öffentlichkeit kann sich zur Planung äußern. Dies betrifft jede natürliche oder juristische Person, die von der Bauleitplanung betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat.
- Behörden und Träger öffentlicher Belange können ebenfalls Stellungnahmen abgeben.
- Stellungnahmen sollen elektronisch erfolgen. Andere Möglichkeiten werden in der Bekanntmachung genannt.
- In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gemeinden zuständig.
- The development plan contains legally binding stipulations for the urban development order and creates building law.
- The public can comment on the planning. This applies to any natural or legal person who is affected by the urban land-use plan or has any other interest in it.
- Authorities and public agencies can also submit comments.
- Comments should be submitted electronically. Other options are mentioned in the announcement.
- In Mecklenburg-Vorpommern, the municipalities are responsible.
- Plan zagospodarowania przestrzennego zawiera prawnie wiążące postanowienia dotyczące porządku urbanistycznego i tworzy prawo budowlane.
- Społeczeństwo może komentować planowanie. Dotyczy to każdej osoby fizycznej lub prawnej, której dotyczy miejski plan zagospodarowania przestrzennego lub która ma w nim jakikolwiek inny interes.
- Władze i agencje publiczne również mogą zgłaszać uwagi.
- Uwagi należy składać drogą elektroniczną. Inne opcje są określone w publicznym ogłoszeniu.
- W Meklemburgii-Pomorzu Przednim władze lokalne są odpowiedzialne za
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Volltext
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an
- der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
- eines Bauleitplans zu beteiligen.
Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
keine
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
- Möglichkeit der Äußerung für Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
- Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
- online,
- per Post,
- mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
- mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
zuständige Stelle
Gemeinde
Gmina
Municipality
Ansprechpunkt
Gmina
Municipality
Gemeinde