Schutz als Marke Verlängerung

  • Schutz als Marke Verlängerung
  • Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke endet 10 Jahre nach dem Tag der Markenanmeldung.
  • Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.
  • Markenschutz kann beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
  • Gebührenpflichtig: ab EUR 750,00 (inkl. 3 Klassen)
  • Markenrecht erlischt, wenn Verlängerungsgebühren nicht oder nicht ausreichend gezahlt werden.
  • zuständig: Deutsches Patent- und Markenamt

Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern. 

Volltext

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.

  • Wenn Sie die Schutzdauer der Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängern wollen: Formular zum Antrag auf Verlängerung einer Marke
  • Wenn Sie die Schutzdauer der Marke vollständig verlängern möchten, genügt die rechtzeitige Zahlung der Gebühren. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Für die Verlängerung der Schutzdauer Ihrer eingetragenen Marke gehen Sie so vor:

  • Etwa 8 Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer informiert Sie das Deutsche Patent- und Markenamt über die Möglichkeit der Markenverlängerung.
  • Zahlen Sie rechtzeitig die Verlängerungs- und etwaige Klassengebühren.
  • Wenn Sie die Schutzdauer nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen verlängern oder die Verlängerungsbestätigung an eine zusätzliche Adresse erhalten wollen, verwenden Sie das Formular "Antrag auf Verlängerung einer Marke".
  • Nach der Eintragung der Verlängerung im Markenregister erhalten Sie eine Bestätigung. Diese wird automatisch an die im Register eingetragene Zustelladresse und gegebenenfalls an eine weitere, im Antrag angegebene Adresse versendet. 

Formulare

Formulare: nur bei teilweiser Verlängerung

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: bei teilweiser Verlängerung

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Dienststelle Jena


07748 Jena

Telefax: +49 3641 40-5800 (Eingaben zu bestehenden Designverfahren)
Telefax: +49 3641 40-5690 (Allgemeine Anfragen und Sonstiges)

E-Mail: info@dpma.de
Webseite: DPMA-Dienststelle in Jena

Öffnungszeiten:

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr

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Adresse:

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin

Gitschiner Straße 97
10969 Berlin, Stadt
10958 Berlin, Stadt

Telefax: +49 30 25992-404

E-Mail: info@dpma.de
Webseite: Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin des DPMA

Öffnungszeiten:

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 14:00 Uhr

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Adresse:

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice

Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
80297 München, Landeshauptstadt

Telefon: +49 89 2195-1000 (Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten)
Telefax: +49 89 2195-2221 (Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges)
Telefax: +49 89 2195-4000 (Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren)

E-Mail: info@dpma.de
Webseite: Internetseite des DPMA

Öffnungszeiten:

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr