Schulgeld Befreiung

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Schulträger von privaten Schulen erheben in der Regel  Beiträge für den Schulbesuch. Viele Einrichtungen bieten abgestufte Schulbeitragsregelungen, Geschwisterermäßigungen oder Stipendien an.

Finanzielle Unterstützung können Eltern bei der Schule selbst beantragen.

Schulbeiträge sind in Höhe von 30 Prozent, höchstens 5.000,00 EUR im Jahr, als Sonderausgabe steuerlich absetzbar (§ 10 Abs.1 Ziffer 9 EStG).

Eine Förderung der Auszubildenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann auf Antrag nach § 2 Abs. 1 oder 2 BAföG erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.03.2015