Volltext
Die oberste Schulbehörde übt die Fachaufsicht über die Schulämter und die Dienstaufsicht über die Schulräte aus. Außerdem obliegt ihr die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Staatliche Schulämter. Sie befinden sich in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin.
Die Schulämter sind für die Schulen in ihren jeweiligen Einzugsbereichen verantwortlich.
Aufgaben der Schulämter:
- Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen
- Dienstaufsicht über die Lehrkräfte und das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung
- Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger
- Wahrnehmung der Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte
- Aufsicht über den schulpsychologischen Dienst
- Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schulentwicklungsplanung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Status Katalogeintrag
Zuständige Stelle
Oberste Schulbehörde und Schulämter