Schießerlaubnis beantragen

  • Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe Erteilung
  • Beantragung Dauererlaubnis oder Einzelabschuss möglich
  • Schießerlaubnis wird erteilt
    • zur (Wild-)Fleischproduktion in einem (Wild-)Gehege
    • zur Schädlingsbekämpfung, z.B. zur Schadvogelvergrämung durch Betreiber einer Fischzucht oder durch Obst-/Weinbauern
    • für Tierärzte
    • bei sonstigen glaubhaften Gründen
  • Voraussetzungen:
    • Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte)
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • vernünftiger Grund (Bedürfnis)
    • Keine Vorstrafen (Zuverlässigkeit)
    • Keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen (persönliche Eignung)
    • Abgeschlossene Haftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt
  • Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition kann einen Straftatbestand verwirklichen.
  • Zuständig: Waffenbehörde

Grundsätzlich bedarf es zum Schießen der vorherigen Erlaubnis der zuständigen Behörde, die durch einen Erlaubnisschein (Schießerlaubnisschein) erteilt wird.

In principle, shooting requires prior permission from the competent authority, which is issued in the form of a permit (shooting permit).

Zasadniczo strzelanie wymaga uprzedniej zgody właściwego organu, która jest wydawana w formie zezwolenia (zezwolenie na strzelanie).

Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätzlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.

Volltext

Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.

Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie ggf. weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.

Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie

  • in einer Schießstätte, zum Beispiel Ihres Schützenvereins, schießen wollen;
  • als Jäger bei der befugten Jagdausübung schießen wollen oder Tiere schießen wollen, die dem Naturschutzrecht unterliegen, und über eine entsprechende Erlaubnis der Naturschutzbehörde verfügen;
  • als Brauchtumsschütze auf einer Veranstaltung, bei der es Brauch ist, aus besonderem Anlass Waffen zu tragen, schießen wollen und dem Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung eine gültige Ausnahmebewilligung nach § 16 Abs. 3 WaffG erteilt wurde;
  • mit einer Langwaffe an Schießständen auf einer genehmigten Sportveranstaltung, zum Beispiel Biathlonwettkampf, schießen wollen;
  • Waffen, die nur Kartuschenmunition verschießen können, während einer Theateraufführung oder Ähnlichem nutzen wollen oder um Schadvögel zu vergrämen;
  • mit Druckluft, Federdruckwaffen und CO 2 Waffen mit unter 7,5 Joule, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts auf umzäuntem Gebiet, zum Beispiel für Paintball-Aktivitäten, schießen wollen;
  • bei Sportveranstaltungen im Auftrag der Veranstalter mit Schreckschusswaffen oder Signalwaffen Start oder Beginn eines Wettkampfs anzeigen wollen, sofern eine solche Signalgebung erforderlich ist;
  • bei Not und Rettungsübungen Signalwaffen abfeuern, sofern dies Teil der Übung ist.

Die Schießerlaubnis kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

Um die Schießerlaubnis zu erhalten, müssen Sie

  • das entsprechende Alter haben sowie
  • Ihr Bedürfnis,
  • Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
  • Ihre persönliche Eignung,
  • eine Haftpflichtversicherung, die Personen und Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro abdeckt

nachweisen.

Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das einen Straftatbestand verwirklichen.

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte oder Jagdschein
  • Nachweis eines Bedürfnisses
    • Zum Beispiel Auftrag eines Gehegebetreibers, Tätigkeit als Wein-/Obstbauer
    • Zulassung als Tierarzt
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden) 

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe haben (z .B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte).
     
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
     
  • Sie müssen nachweisen, dass es für Sie notwendig ist, mit einer Waffe zu schießen (Bedürfnis).

    Sie müssen gegenüber der zuständigen Waffenbehörde einen glaubhaften Grund angeben . Als glaubhafter Grund wird in der Regel anerkannt, wenn Sie
    • in einem (Wild)Gehege Tiere zur (Wild-)Fleischproduktion schießen wollen;
    • Obst oder Weinbauer sind oder eine Fischzuchtanlage betreiben und Schadvögel vertreiben (vergrämen) wollen;
    • Tierarzt sind.

Sie können auch andere Bedürfnisse angeben, die dann von der zuständigen Behörde geprüft werden.

  • Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.

    Die Erteilung einer Schießerlaubnis setzt Ihre Zuverlässigkeit voraus. Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, 
    • ​​​​​​​wenn Sie  innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind und in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
    • wenn angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
    • wenn Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
    • wenn Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
       
  • Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.

    Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
    • Sie geschäftsunfähig sind.
    • Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
    • Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
    • angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
       
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum  Schießen bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Sie erhalten die Erlaubnis zum Schießen auf Antrag. Legen Sie hierzu den von Ihnen ausgefüllten Antrag, den Nachweis, dass Sie das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollendet haben (Personalausweis oder Reisepass) der zuständigen Stelle zur Prüfung vor. Zusätzlich müssen Sie den Bedürfnisgrund, die erforderliche Sachkunde sowie eine Versicherungspolice gegen Haftpflicht vorweisen.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen anschließend die waffenrechtliche Erlaubnis.

You will receive permission to shoot on application. To do so, please submit the completed application form and proof that you have reached the age of 18 or 21 (identity card or passport) to the relevant authority for examination. You must also provide proof of the reason for the need, the required expertise and a liability insurance policy.
The authority will check whether the requirements have been met and will then issue you with the firearms permit.

Upoważnienie do strzelania otrzymasz po złożeniu wniosku. W tym celu należy przesłać wypełniony formularz wniosku i dowód ukończenia 18 lub 21 lat (dowód osobisty lub paszport) do odpowiedniego organu w celu sprawdzenia. Należy również przedstawić dowód uzasadniający taką potrzebę, wymaganą wiedzę specjalistyczną oraz polisę ubezpieczenia od odpowiedzialności cywilnej.
Organ sprawdzi, czy wymagania zostały spełnione, a następnie wyda pozwolenie na broń palną.

weiterführende Informationen

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde geprüft. Nachweise der Sachkunde, des Bedürfnisses sowie der Haftpflichtversicherung sind durch die antragstellenden Personen zu erbringen.

Wiarygodność i osobiste predyspozycje są sprawdzane przez właściwy organ. Wnioskodawca musi przedstawić dowód posiadania wiedzy specjalistycznej, uprawnień i ubezpieczenia od odpowiedzialności cywilnej.

Reliability and personal suitability are checked by the competent authority. Proof of expertise, need and liability insurance must be provided by the applicant.

Hinweise (Besonderheiten)

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID)

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Eine Erlaubnis gemäß § 10 Absatz 5 Waffengesetz ist durch die zuständige Behörde in der Regel inhaltlich (anlassbezogen) zu beschränken und zu befristen.

Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Bedürfnisprüfung auch darüber zu befinden, welche dem Einzelfall angepassten Auflagen nötig, geeignet und verhältnismäßig sind, um die vom Schießen ausgehenden Beeinträchtigungen zu verhüten oder wenigstens zu minimieren. Auch nachträgliche Auflagen sind zulässig.
 

Zezwolenie zgodnie z sekcją 10 (5) ustawy o broni musi być zasadniczo ograniczone i ograniczone w czasie przez właściwy organ.

W ramach oceny potrzeb właściwy organ musi również zdecydować, które warunki dostosowane do indywidualnego przypadku są konieczne, odpowiednie i proporcjonalne, aby zapobiec lub przynajmniej zminimalizować negatywne skutki strzelania. Dozwolone są również późniejsze warunki.

A permit in accordance with Section 10 (5) of the Weapons Act must generally be restricted in terms of content (depending on the occasion) and limited in time by the competent authority.

As part of the needs assessment, the competent authority must also decide which conditions adapted to the individual case are necessary, suitable and proportionate in order to prevent or at least minimize the adverse effects of shooting. Subsequent conditions are also permissible.

zuständige Stelle

Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Bemerkungen

Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Bedürfnisprüfung auch darüber zu befinden, welche dem Einzelfall angepassten Auflagen nötig, geeignet und verhältnismäßig sind, um die vom Schießen ausgehenden Beeinträchtigungen zu verhüten oder wenigstens zu minimieren. Auch nachträgliche Auflagen sind zulässig.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung


19092 Schwerin, Landeshauptstadt Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 722-3020 (Herr Wornien (FGL))

E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr