Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden

Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit

Volltext

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden bzw. Funktionsuntüchtigkeit

Formulare

nicht erforderlich

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

Ansprechpunkt

abhängig von der Organisationsstruktur