Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit
Volltext
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.
keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden bzw. Funktionsuntüchtigkeit
Formulare
nicht erforderlich
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpunkt
abhängig von der Organisationsstruktur