- Unternehmen und Institutionen sind verpflichtet sich zum Rundfunkbeitrag anzumelden.
- Dies gilt auch für weitere Betriebsstätten, die neu eröffnet werden.
- Die Anmeldung erfolgt per PDF-Formular beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Sie können hier Ihre weitere Betriebsstätte zum Rundfunkbeitrag anmelden. Dies gilt auch für Selbstständige oder Freiberufler.
Volltext
Sie sind bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldet und möchten eine weitere Betriebsstätte anmelden?
Mithilfe des PDF-Formulars können Sie weitere Betriebsstätten beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio neu anmelden.
- ausgefüllter Antrag
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Betriebsstätte oder eines nicht privat genutzten Kraftfahrzeugs, welches auf Sie zugelassen ist.
- Es existiert bereits ein Rundfunkbeitragskonto.
Verfahrensablauf
Sie können sich postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice mit einer weiteren Betriebsstätte zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Postalisch:
- Öffnen Sie das unten verlinkte PDF-Formular
- Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Telefon:
- Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice