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Sie können ein Beitragskonto abmelden, wenn die Rundfunkbeitragspflicht für die Wohnung entfällt.
Volltext
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Abmeldung: gebührenfrei
Verfahrensablauf
Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen:
Online:
- Öffnen Sie die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de
- Klicken Sie bei Bürgerinnen und Bürger das Feld „Wohnung abmelden“ oder geben Sie im Suchfeld den Webcode „BF05“ ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Abmeldung
Postalisch:
- Teilen Sie die Abmeldung formlos mit. Geben Sie dabei wie auch im Online-Formular die abzumeldende Beitragsnummer, Angaben zum Namen und der Adresse der abzumeldenden Wohnung an. Zusätzlich ist der Grund der Abmeldung anzugeben. Die Formlose Mitteilung ist dann unterschrieben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schicken.
Die übermittelten Daten zum Beitragskonto werden im Beitragsservice bearbeitet. Eine Antwort zu der Abmeldung erhalten Sie per Post.
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einem Umzug nehmen Sie Ihr Beitragskonto automatisch mit. Das bedeutet, Sie brauchen Ihr Beitragskonto für die Wohnung nicht abzumelden.
Oder sind Sie in eine Wohnung gezogen, für die bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden? In diesem Fall teilen Sie uns bitte die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers mit.
Fachlich freigegeben durch
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern