Restabfälle: Abholung anmelden

  • Restabfall Abholung Anmeldung
  • Regelungen zur Beantragung der Abholung von Restabfällen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben
  • Die Entsorgungsangebote (z.B. angebotenes Behältervolumen und Abfuhrrhythmus) und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
  • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Volltext

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

      In bestimmten Situationen reicht die einfache Mülltonne nicht mehr aus, z.B. beim Umzug oder Aufräumarbeiten. Hier ist es möglich zusätzliche Restmüllsäcke (Schwarze Säcke) zu erwerben.

      Den Preis, sowie die Anlaufstellen erhalten Sie im Portal des Abfallwirtschaftsbetriebes.

      In certain situations, the simple waste garbage can is no longer sufficient, e.g. when moving house or clearing up. In such cases, it is possible to purchase additional residual waste bags (black bags).

      The price and the contact points can be found on the waste management portal.

      W niektórych sytuacjach zwykły kosz na śmieci nie jest już wystarczający, np. podczas przeprowadzki lub sprzątania. Istnieje możliwość zakupu dodatkowych worków na odpady resztkowe (worków czarnych).

      Cenę i punkty kontaktowe można znaleźć na portalu firmy zajmującej się gospodarką odpadami.

      Voraussetzungen

      Restabfälle sind zum Beispiel:

      • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
      • Abfälle, die wegen ihrer Verun­reinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

      • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
      • die Abfallgebühren,
      • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
      • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

      W Meklemburgii-Pomorzu Przednim organami publicznymi odpowiedzialnymi za gospodarkę odpadami są powiaty i niezależne miasta.

      In Mecklenburg-Vorpommern, the public waste management authorities are the districts and independent towns.

      Zuständige Stellen und Formulare

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      Adresse:

      Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

      Lindenstr. 30
      19288 Ludwigslust, Stadt

      Telefon: 03871 722-7000
      Telefax: 03871 72277-7000

      E-Mail: alp@kreis-lup.de
      Webseite: Homepage

      Öffnungszeiten:

      Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
      Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
      Mittwoch: geschlossen
      Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
      Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr