Reisepass im Ausland beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Reisepass im Ausland beantragen
  • Reisepass Ausstellung im Ausland
  • deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland beantragen den Reisepass bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) oder Honorarkonsularbeamten
  • Antragstellung erfolgt persönlich
  • zuständig: Auslandsvertretung oder Honorarkonsularbeamte vor Ort

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.

Volltext

Sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger und wohnen im Ausland, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten beantragen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt Sie nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), sofern vorhanden
  • aktuelles biometrisches Lichtbild:
    • Passformat (45 x 35 mm)
    • Hochformat,
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • ohne Kopfbedeckung und
    • ohne Bedeckung der Augen
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel ausländischen Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung Ihres Gastlandes, Mietvertrag, Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
  • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
  • Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen

Verfahrensablauf

Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren Sie einen Termin
  • Erscheinen Sie persönlich, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
  • Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
  • Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail benachrichtigt über die Abholung Ihres Passes.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

entfällt