Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen

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Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisegewerbekarte
  • Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
  • Gewerbeabmeldung
  • Genossenschaftsregisterauszug  oder Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Reisegewerbekarte


Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung

Nur bei Gewerbeausübung „Unterhaltende Tätigkeit“.


Identifikationsdokument


Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden


Auszug aus Gewerbezentralregister GZR


Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes


Gewerbeanmeldung (Bestätigung)


Handelsregisterauszug


Genossenschaftsregisterauszug


Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: zwischen 22,00 und 127,00 EUR
  • Führungszeugnis: 13,00 EUR
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR

Fristen

Im Regelfall 3 Monate.

Formulare

Den Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online beim Antragsassistenten.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.04.2023

Zuständige Stelle

Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Gewerbe

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

 

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

 

Einwohnermeldeamt:

 

Montag

08.00 bis 13.00 Uhr

 

Dienstag:

08.00 bis 13.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

08.00 bis 13.00 Uhr

 

Donnerstag

08.00 bis 13.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Freitag

08.00 bis 13.00 Uhr

 

 

Standesamt & Urkundenstelle:

 

Dienstag - Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Ansprechpartner:

Herr Rene Dähn
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt; Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Fax: 03883 623-211
Telefon: 03883 623-103
Raum: 106
Weitere Formulare: