Raumentwicklungsprogramm der Regionen Vorpommern, Westmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte oder Region Rostock Aufstellung
- Die Öffentlichkeit, Unternehmen sowie Behörden und öffentliche Stellen können sich zum laufenden Fortschreibungsverfahren des Raumentwicklungsprogramms der jeweiligen Region äußern
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das Raumentwicklungsprogramm der jeweiligen Region besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen das Raumentwicklungsprogramm der Region basiert
- Festlegung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (mit Bindungswirkung), insbesondere zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes
- Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze
- Stellungnahmen erfolgen elektronisch
zuständig: jeweiliger Regionaler Planungsverband
Sie können sich an der Aufstellung / Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms der jeweiligen Region beteiligen.
Volltext
Als Person (Öffentlichkeit), Unternehmen sowie in ihren Belangen berührte öffentliche Stelle können Sie sich an der Neuaufstellung oder Fortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Öffentliche Stellen sind Behörden oder Einrichtungen, die im Auftrag des Staates oder der öffentlichen Hand Aufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise Kommunen, Versorgungsunternehmen oder Bildungseinrichtungen.
Das jeweilige regionale Raumentwicklungsprogramm entwickelt sich aus dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern. Es legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung in der Region fest und konkretisiert das Landesraumentwicklungsprogramm für die Region.
Das jeweils gültige Regionale Raumentwicklungsprogramm können Sie online einsehen. Es besteht im Allgemeinen aus:
- Angaben zum Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern und der gesetzlichen Grundlagen, auf denen das jeweilige Regionale Raumentwicklungsprogramm basiert,
- Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (mit Bindungswirkung) und
- Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Sie können sich innerhalb des in der öffentlichen Bekanntmachung zur Auslegung des regionalen Raumentwicklungsprogramms genannten Zeitraums äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
- Die Stellungnahmen werden nach Fristende vom regionalen Planungsverband gesammelt und geprüft. Dabei werden alle geltend gemachten privaten und öffentlichen Belange berücksichtigt und abgewogen.
- Das Ergebnis der Abwägung wird unter dem entsprechenden Verfahren auf dem Beteiligungsserver MV veröffentlicht.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
zuständige Stelle
Bitte wählen Sie die Region aus, um den zuständigen Regionalen Planungsverband in Mecklenburg-Vorpommern zu ermitteln.