Psychologischer Psychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen

  • Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung
  • Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein.
  • Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in).
  • Zuständige Behörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Wenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:

  1. ein Identitätsnachweis,
  2. der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
  3. die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat
  4. die Bachelorurkunde sowie, sofern vorhanden, die Feststellung, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind
  5. der Bescheid über einen dem Bachelorabschluss gleichwertigen Studienabschluss, sofern keine Bachelorurkunde nach Nummer 4 vorliegt
  6. die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang erbracht hat
  7. die Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gemäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt

Voraussetzungen

An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen Institute teilgenommen haben.

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt für Heilberufe ein.

Formulare

  • Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: +49 385 588-59990

Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Heilberufe

Öffnungszeiten:

Di. 09:00 – 12:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.