Prüfung vor der Wirtschaftsprüferkammer Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen

  • Anrechnung von Leistungen, die gleichwertig sind nach Inhalt, Form und Umfang
  • Anrechnung kann in zwei unterschiedlichen Verfahren erfolgen
    • Hochschule und Studiengang bereits anerkannt: Nur Leistungsnachweise bei Anmeldung zum Examen einreichen
    • Hochschule und Studiengang noch nicht anerkannt: Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit und Leistungsnachweise einreichen
  • Die jeweilige Hochschule muss den Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit ausfüllen
  • Anrechenbar: Prüfungsleistungen in Angewandter Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht

Wenn Sie an einer Hochschule bereits Prüfungen zu Inhalten des Wirtschaftsprüfungsexamens abgelegt haben, können Sie diese in manchen Fällen auf Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen.

Volltext

Um Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet beziehungsweise Modul.

Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es 2 Varianten:

  • Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde bereits von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie nur die Leistungsnachweise einreichen.
  • Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie eine Bestätigung der Gleichwertigkeit einreichen und die Leistungsnachweise beilegen.

Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.

  • Antrag, wenn Sie den Zulassungsantrag nicht über das Onlineportal „Wirtschaftsprüfungsexamen“ stellen
  • Leistungsnachweise über die in Ihrer Hochschulausbildung erbrachten gleichwertigen Prüfungsleistungen
  • wenn Ihr Studiengang noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt wurde: das von Ihrer Hochschule ausgefüllte Antragsformular
  • eine Erklärung darüber, ob Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen

Voraussetzungen

  • Ihre Hochschule und der Studiengang sind bereits für die Anrechnung anerkannt oder
  • Ihre abgelegten Prüfungen entsprechen nach Inhalt, Form und Umfang der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und
    • das von Ihnen belegte Haupt- oder Schwerpunktfach entspricht in den wesentlichen Inhalten eines folgender Prüfungsgebiete:
      • Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und
      • Wirtschaftsrecht und
    • Sie haben die Prüfungsleistung in einem der beiden Fächer erbracht und
    • Sie haben die Prüfungsleistungen in einem Studium erbracht, das spätestens am 17. Juni 2009 begonnen wurde. Bei Studienbeginn nach dem 17. Juni 2009 ist keine nachträgliche Anrechnung möglich.
  • Sie haben den Studiengang, aus dem die Leistungsnachweise stammen, innerhalb der letzten 8 Jahre erfolgreich abgeschlossen.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen stellen Sie, wenn Sie sich zum Wirtschaftsprüferexamen anmelden.

  • Prüfen Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer, ob Ihre Hochschule und Ihr Studiengang bereits für die Anrechnung anerkannt ist
  • Wenn Ihr Studiengang bereits anerkannt ist:
    • Fügen Sie die Leistungsnachweise den Formularen und Unterlagen zur Prüfungsanmeldung bei.
  • Wenn Ihr Studiengang noch nicht anerkannt ist:
    • Laden Sie das Formular "Bestätigung der Gleichwertigkeit von Leistungsnachweisen" von der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer herunter.
    • Legen Sie Leistungsnachweise bei.
    • Lassen Sie das Formular von Ihrer Hochschule ausfüllen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen schriftlich, per Mail oder über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen an die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
  • Die Landesgeschäftsstelle prüft Ihren Antrag.

Zusammen mit der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erfahren Sie, welche Prüfungsleistungen Ihnen angerechnet werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen
  • Bei Zurückweisung des Widerspruchs: Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Stelle

Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin

Telefon: 030 7261610
Fax: 030 726161260
E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de

Ansprechpunkt

Um Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen einzureichen, wenden Sie sich 

  • an die Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin oder 
  • an die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin

Telefon: 030 7261610
Fax: 030 726161260
E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de

Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Calwer Straße 11
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 2397710
Fax: 0711 2397712
E-Mail: lgs-stuttgart@wpk.de

Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Bayern
Marsstraße 4 
80335 München

Telefon: 089 54461610
Fax: 089 54461612
E-Mail: lgs-muenchen@wpk.de

Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Rauchstraße 26 
10787 Berlin

Telefon: 030 726161195
Fax: 030 726161199
E-Mail: lgs-berlin@wpk.de

Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Ferdinandstraße 12
20095 Hamburg

Telefon: 040 80803430
Fax: 040 808034312
E-Mail: lgs-hamburg@wpk.de

Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen
Sternstraße 8
60318 Frankfurt am Main

Telefon: 069 365062630
Fax: 069 365062632
E-Mail: lgs-frankfurt@wpk.de

Wirtschaftsprüferkammer
Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Tersteegenstraße 14
40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 4561214
Fax: 0211 4561193
E-Mail: lgs-duesseldorf@wpk.de

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer

Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 726161-0
Telefax: +49 30 72616126-0

E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de
Webseite: www.wpk.de

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Adresse:

Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt

Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 7261611-95
Telefax: +49 30 7261611-99

E-Mail: lgs-berlin@wpk.de