Gefährliche Abfälle: zur Entsorgung abgeben

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Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Volltext

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

  • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
  • Quecksilberhaltigen Abfällen,
  • Asbesthaltigen Abfällen,
  • Altöl.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
  • Abfallgebühren und
  • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.06.2024

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

Lindenstr. 30
19288 Ludwigslust, Stadt

Telefon: 03871 722-7000
Telefax: 03871 72277-7000

E-Mail: alp@kreis-lup.de
Webseite: Homepage

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner:

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz