- Begleitung sonderpädagogische Vollzeitpflege
- Unterstützung für Pflegepersonen
- zuständige Stelle: Jugendamt
Kinder und Jugendliche in sonderpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Pflegekinderdienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen mit umfangreichen Angeboten.
Volltext
Pflegepersonen, die ein Kind oder eine/n Jugendliche/n im Rahmen der sonderpädagogischen Vollzeitpflege betreuen, können Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die besonderen Herausforderungen bei der Betreuung und Erziehung von Kindern oder Jugendlichen mit erhöhtem erzieherischem und/oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu bewältigen und die Stabilität des Pflegeverhältnisses zu sichern.
Die Beratung durch den Pflegekinderdienst richtet sich ausschließlich an die Pflegepersonen und bezieht sich auf alle Aspekte des Pflegeverhältnisses - insbesondere auf pädagogische, organisatorische und emotionale Fragestellungen im Pflegealltag. Durch eine kontinuierliche Begleitung sollen Pflegepersonen gestärkt, Belastungen frühzeitig erkannt und mögliche Krisen verhindert werden.
keine
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
zuständige Stelle
- örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt)
- freier Träger der Jugendhilfe, soweit vom Jugendamt mit der Aufgabe betraut