Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung in einem anderen Anwendungsgebiet beantragen

Antrag auf Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten.

Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen.

Volltext

Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn

  1. die Anwendung vorgesehen ist
    1.  an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder
    2.  gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen,

und

  1. die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.

Die Genehmigung können außer dem Zulassungsinhaber beantragen:

  1. derjenige, der Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft anwendet,
  2. juristische Personen, deren Mitglieder Personen nach Nummer 1 sind.

Das nachfolgende Formular ist vollständig ausgefüllt an den Pflanzenschutzdienst einzureichen:

Voraussetzungen

Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:

  • an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
  • gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten ist online verfügbar.

Das ausgefüllte Formular ist postalisch an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V zu senden.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Rechtsbehelf

Widerspruch

zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Dezernat 400